Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche Beratung. Welche Menge an Blutzuckerteststreifen in Ihrem Fall nötig ist, entscheidet Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt.
„Sie bekommen 50 Teststreifen pro Quartal.“
Wenn Sie Typ-2-Diabetes haben, Insulin spritzen und diesen Satz gehört haben, wurde auf Sie eine Regel angewandt, die für Sie nicht gilt.
Für insulinbehandelte Patientinnen und Patienten besteht keine Verordnungsobergrenze für Blutzuckerteststreifen. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) nennt je nach Therapieform Mengen zwischen 200 und 500 Teststreifen pro Quartal.
Die DDG-Mengen für Blutzuckerteststreifen nach Therapieform
| Ihre Therapie | Messfrequenz | Teststreifen pro Quartal |
|---|---|---|
| BOT – Basalinsulin plus Tabletten | mindestens 2× täglich | mindestens 200 |
| CT – konventionelle Insulintherapie | mindestens 2× täglich | mindestens 250 |
| ICT – intensivierte Insulintherapie | mindestens 4× täglich | mindestens 500 |
| Typ 2 mit Sulfonylharnstoff oder Glinid, ohne Insulin | mindestens 2× wöchentlich | 50 je Behandlungssituation |
| Typ 2 mit oraler Therapie ohne Hypoglykämierisiko | in besonderen Situationen | 50 je Behandlungssituation |
Quelle: Praxisempfehlungen der DDG, Schlüter S et al., Diabetologie und Stoffwechsel 2024; 19: S138–S154.

Zusätzlich zur Routine sollte gemessen werden bei Verdacht auf Unterzuckerung, bei Sport, bei Erkrankung und vor jeder Autofahrt.
Die Praxisempfehlungen sind keine evidenzbasierte S3-Leitlinie; sie beruhen auf der klinischen Erfahrung der Autorinnen und Autoren. Sie begründen deshalb keinen Rechtsanspruch — sind aber die maßgebliche fachliche Referenz der deutschen Diabetesgesellschaft und damit eine belastbare Grundlage für das Gespräch in der Praxis.
Woher die Zahl 50 kommt
Die Zahl gibt es — sie betrifft nur eine andere Gruppe.
2011 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Verordnungsfähigkeit von Blutzuckerteststreifen eingeschränkt — ausschließlich für Menschen mit Typ-2-Diabetes, die nicht mit Insulin behandelt werden. Für diese Gruppe sind Teststreifen nur bei instabiler Stoffwechsellage verordnungsfähig, und dann bis zu 50 je Behandlungssituation.
Rechtsgrundlage: § 92 SGB V in Verbindung mit § 16 AM-RL, Arzneimittel-Richtlinie Anlage III Nr. 52.
In der Pressemitteilung zum Beschluss stellte der G-BA ausdrücklich klar: Wer Insulin spritzt, ist von dieser Regelung nicht betroffen — unabhängig davon, ob Typ 1 oder Typ 2.
In der Praxis wird die Grenze trotzdem gelegentlich auf alle Menschen mit Typ-2-Diabetes angewandt. Das geschieht selten aus Unwillen. Häufiger steckt die Sorge vor Wirtschaftlichkeitsprüfungen dahinter.
Wichtig zu wissen: Die Höchstmengen und Orientierungswerte, die Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen nennen, sind Wirtschaftlichkeitsempfehlungen. Sie sind nicht bindend und dürfen in begründeten Fällen überschritten werden. Die Krankenkasse muss nichts genehmigen — die notwendige, zweckmäßige und wirtschaftliche Menge entscheidet allein die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt.
Warum ein Sensor für viele keine Option ist
Unter Menschen mit Typ-1-Diabetes in Deutschland nutzen inzwischen 84 % ein CGM-System. Bei Typ-2-Diabetes sind es rund 25 %.
Der Grund ist nicht mangelndes Interesse, sondern die Erstattungsregel. Bei Typ-2-Diabetes wird ein rtCGM-System von der gesetzlichen Krankenversicherung nur übernommen, wenn eine intensivierte Insulintherapie vorliegt und die gemeinsam vereinbarten Therapieziele nicht erreicht werden.
Wer mit Basalinsulin plus Tabletten (BOT) oder mit konventioneller Insulintherapie (CT) behandelt wird, erfüllt diese Voraussetzung in der Regel nicht — und bleibt dauerhaft auf die Blutzuckerselbstmessung angewiesen.
Für diese Gruppe ist die Frage nach der Menge an Blutzuckerteststreifen deshalb keine vorübergehende, sondern eine dauerhafte.
So sprechen Sie das Thema im Termin an
1. Beschreiben Sie Ihren Bedarf, nicht die Rechtslage.
Wann messen Sie? Vor dem Spritzen, vor dem Autofahren, bei Unterzuckerungszeichen, bei Erkrankung, bei Sport, bei ungewohnten Mahlzeiten? Diese Liste ist die medizinische Begründung — und sie trägt die Verordnung.
2. Führen Sie zwei bis vier Wochen Protokoll.
Notieren Sie jede Messung zusammen mit dem Anlass. Daraus entsteht ein Quartalsbedarf, der sachlich besprochen werden kann.
3. Berufen Sie sich auf die fachliche Referenz, nicht auf die Vorschrift.
Die Praxisempfehlungen der DDG sind ein kollegiales Argument. Eine Richtlinie klingt nach Konflikt.
4. Sprechen Sie die Wirtschaftlichkeitsfrage — freundlich — an.
Der Hinweis, dass die Einschränkung nach Anlage III Nr. 52 ausdrücklich nur Menschen mit Typ-2-Diabetes ohne Insulin betrifft, nimmt genau die Sorge, die Zurückhaltung erzeugt.
Zwei praktische Hinweise zur Verordnung
Getrennte Rezepte. Blutzuckerteststreifen gelten verordnungsrechtlich als Arzneimittel, Messgeräte und Lanzetten dagegen als Hilfsmittel. Beides gehört nicht auf dasselbe Rezept. Das ist ein häufiger Grund, warum ein Rezept in der Apotheke zurückgewiesen wird.
Quartalsbedarf statt Einzelverordnungen. Bei vielen Krankenkassen ist die Verordnung des gesamten Quartalsbedarfs auf einem Rezept wirtschaftlicher als mehrere Einzelrezepte. Das spart Ihnen Wege und der Praxis Verwaltungsaufwand.
Was Sie das kostet
| Zuzahlung | |
|---|---|
| Blutzuckerteststreifen | keine – gesetzlich zuzahlungsbefreit |
| Messgerät | 10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 € – einmalig |
| Lanzetten | 10 % je Packung, höchstens 10 € pro Monat |
Dazu kommt die Zuzahlungsbefreiung: Zuzahlungen sind auf 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens begrenzt, bei schwerwiegender chronischer Erkrankung auf 1 %. Viele Menschen mit insulinbehandeltem Diabetes erfüllen diese Voraussetzung.
Für die meisten insulinbehandelten Patientinnen und Patienten kosten Messgerät und Teststreifen zusammen also einmalig 5 € — oder nichts.
Wenn für Sie 200 bis 500 Tests pro Quartal gelten
Dann lohnt sich der Blick darauf, in welcher Form Sie diese Tests durchführen.
Mit einem klassischen Testset bedeuten 500 Messungen pro Quartal mehrere Streifendöschen, eine separate Stechhilfe, Lanzetten in eigener Packung, das Messgerät und eine Tasche — plus rund 500 einzeln zu entsorgende gebrauchte Teststreifen.
Das BETACHEK C50 vereint diese Komponenten in einem Gerät: Messgerät, integrierte Stechhilfe und eine Kassette mit 50 Tests. Der gebrauchte Test bleibt in einer eigenen Kammer der Kassette; die Entsorgung einzelner Streifen entfällt.
200 Tests pro Quartal entsprechen vier Kassetten; 500 Tests entsprechen zehn Kassetten.
Für die Verordnung:
- Starter-Set (Messgerät + 50 Tests), GKV-Hilfsmittelverzeichnis: Nr. 30.34.02.0111 (mg/dl, PZN 16239803) · Nr. 30.34.02.0112 (mmol/L, PZN 16654057)
- Testkassette mit 50 Tests: PZN 16239826, Produktgruppe B
Bitte auf die Einheit achten: In den westlichen Bundesländern wird überwiegend in mg/dl gemessen, in den östlichen überwiegend in mmol/L.
Rezept einlösen. Diese Anbieter rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab und nehmen auch telefonische Bestellungen entgegen:
- DIASHOP — gebührenfrei 0800 / 99 00 88 0
- SHG DiabetesVersandhaus — gebührenfrei 0800 / 560 560 5
Bei beiden können Sie zuerst bestellen und das Rezept nachreichen.
Falls Ihre Apotheke das Produkt nicht kennt: BETACHEK-Produkte sind über NOWEDA und SANACORP bestellbar.
Häufige Fragen zu Blutzuckerteststreifen
Gilt die 50-Teststreifen-Grenze für mich, wenn ich Typ-2-Diabetes habe und Insulin spritze?
Nein. Die Einschränkung nach Anlage III Nr. 52 betrifft ausdrücklich nur Menschen mit Typ-2-Diabetes, die nicht mit Insulin behandelt werden.
Wie viele Teststreifen stehen mir bei Basalinsulin zu?
Für die basalunterstützte orale Therapie nennt die DDG mindestens 200 Blutzuckerteststreifen pro Quartal. Die konkrete Menge legt Ihre Praxis fest.
Muss meine Krankenkasse die Menge genehmigen?
Nein. Das entscheidet allein die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt.
Warum bekomme ich kein CGM-System?
Bei Typ-2-Diabetes wird rtCGM von der gesetzlichen Krankenversicherung nur bei intensivierter Insulintherapie und nicht erreichten Therapiezielen übernommen. Bei BOT oder konventioneller Insulintherapie sind diese Voraussetzungen meist nicht erfüllt.
Was kosten mich die Teststreifen?
Nichts. Blutzuckerteststreifen sind von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.
Quellen
- Praxisempfehlungen der DDG, Schlüter S et al., Diabetologie und Stoffwechsel 2024; 19: S138–S154 (Tabelle 2)
- G-BA-Pressemitteilung und Arzneimittel-Richtlinie Anlage III Nr. 52
- G-BA-Methodenbeschluss rtCGM
- DDG / D.U.T-Report zu CGM-Nutzungszahlen
- § 61 und § 62 SGB V
- GKV-Hilfsmittelverzeichnis
Wenn Sie regelmäßig messen, lohnt ein System mit weniger Einzelteilen — Messgerät, Stechhilfe und 50 Tests in einer Kassette.
